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Christine Anger
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Christine Anger
15. September 2009 Christine Anger

Anfrage Landrat - ARGE Sächsische Schweiz – Osterzgebirge

Sehr geehrter Herr Landrat,

zur ARGE Sächsische Schweiz – Osterzgebirge stelle ich Ihnen folgende Fragen:


1. Zur Kontinuität der Eingliederungsaktivitäten der ARGE

Wie viele Eingliederungskonzepte wurden bisher erarbeitet als Grundlage für begründete
Eingliederungsvereinbarungen? Für wie viel Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
liegen derartige Eingliederungskonzepte vor? Für welche Fälle verzichtet die
ARGE von vorn herein, Eingliederungskonzepte zu erarbeiten?

Wie ist die prozentuale Verteilung der Empfänger von Alg ll in diese Kategorien
(Marktkunden, Beratungskunden - Aktivieren, Beratungskunden - Fördern, Betreuungskunden)
im Verantwortungsbereich der ARGE Sächsische Schweiz - Osterzgebirge?

2. Zur Ermittlung der Angemessenheit bei konkretem Wohnungsmarkt

Wie ist in der ARGE gesichert, dass bei Überprüfung der Angemessenheit der Wohnkosten
innerhalb der Kosten für Unterkunft die zuständigen Mitarbeiter den Wohnungsmarkt
auf angemessene Nettokaltmieten analysieren können, um zu begründeten
Einzelfallentscheidungen zu kommen? Ein Mietspiegel kann nicht zum Erkenntnisgewinn
herangezogen werden, da die Preise in diesem auch die bereits vermieteten Wohnungen
berücksichtigen, diese aber den Wohnungssuchenden nicht zugänglich sind.

3. Zu Kriterien der Heizkostensenkung

Wie geht die ARGE vor, um unwirtschaftliches Heizverhalten im Einzelfall festzustellen,
also das Heizverhalten der Leistungsbezieher abzubilden? Wie viele Heizkostensenkungen
sind bisher durchgeführt worden?
Wie viele Beweise unwirtschaftlichen Heizverhaltens wurden erhoben und in den Unterlagen
der Kunden nachgewiesen? Wie viele Heizkostensenkungen wurden ohne den
notwendigen Nachweis durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen
Christine Anger


Hier finden Sie die Antwort des Landrates