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7. September 2010

Rede der Fraktionsvorsitzenden Verena Meiwald im Kreistag zu den ÖPNV – Kürzungen

Sehr geehrter Herr Landrat, meine Damen und Herren,

zunächst etwas zum zeitlichen Ablauf: Am Donnerstag wird der Doppelhaushalt in erster Lesung in den Sächsischen Landtag eingebracht, an die Ausschüsse überwiesen und dort in den nächsten Monaten beraten. Erst am 17.12. wird er durch den Sächsischen Landtag beschlossen. Bis dahin sind immer noch Änderungen zum Entwurf möglich, auch die Rücknahme von Kürzungen im ÖPNV.

Zweitens möchte ich aus dem Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs zitieren, nämlich Paragraph 1 Öffentliche Aufgabe und Zuständigkeit: „ Die Sicherstellung einer ausrechenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.“ Ja, meine Damen und Herren hier geht es um Daseinsvorsorge und wieder soll es da Einschnitte geben.

Der Freistaat Sachsen plant im neuen Doppelhaushalt gravierende Einschnitte in allen Bereichen. Der Landrat hatte die Kürzungen angesprochen. Eine davon ist die 7,5%ige Kürzung bei der „Durchreichung“ der Regionalisierungsmittel an die Verkehrsverbünde. Hiervon sind alle 5 Verkehrsverbünde betroffen. Der ZVOE respektive die VVO haben nun als erste einen Maßnahmenkatalog im Falle der angekündigten Kürzungen durch den Freistaat Sachsen vorgelegt. Dieses Signal an den Freistaat, nämlich was im Falle der Umsetzung der Pläne geschehen würde, ist begrüßenswert.

Von allen Seiten, die von den jeweiligen Kürzungen im Landeshaushalt betroffen sein sollen regt sich Widerspruch. Dieser Widerspruch ist notwendig, um die Staatsregierung zum Umdenken zu bewegen. Auch wir erkennen an, dass Mindereinnahmen zu verminderten Ausgaben führen – eine so unsoziale Umverteilungspolitik lehnen wir aber rigoros ab. Und hier ist jetzt der Freistaat in der Pflicht. Bis zum 17.12., der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes im Landtag bleibt allen Beteiligten Zeit, Druck auf die Staatsregierung und die Fraktionen im Sächsischen Landtag, vor allem die Regierungstragenden, auszuüben.

Wenn jetzt im Sinne vorauseilenden Gehorsams mit unserer Zustimmung zu einzelnen Streckenstilllegungen – man beachte, auf der Vorlage des Landrates nach dem Prinzip Teile und Herrsche – bei Strecken die nicht in unserem Kreisgebiet liegen, kann man schon mal zustimmen, dem Freistaat aber eine Signalausgesendet wird, dass Kürzungen nicht nur möglich sondern gar im Rahmen des Vorstellbaren liegen, ist dies ein falsches Signal. Wie soll der Freistaat noch zur Rücknahme von Kürzungen gezwungen werden, wenn wir ihm sagen, es geht doch. Noch ein Punkt, der uns zu unserem Änderungsantrag bewegt hat: Alle Partner in der Verbandsversammlung befinden sich sozusagen in einem sogenannten Gefangenendilemma: Da sitzen 2 in einer Zelle und keinem kann man eigentlich was beweisen – unabhängig voneinander wird beiden Straffreiheit angeboten, wenn sie den jeweils anderen verraten und am Ende bleiben beide im Knast.

Und schließlich, zu recht befürchtet Arnd Steinbach in der Pressemitteilung des VVO, dass Züge, die 2011 nicht mehr fahren, nie mehr fahren. Genau hier liegt ein weiteres Problem: in der Botschaft an die Bundesebene, die für 2013 eine Revision der Regionalisierungmittel plant und mit der dann der Freistaat Sachsen deutlich schlechtere Karten haben wird. Und was ist denn das für eine Botschaft an die DB AG, wenn Herr Ehlen einerseits den Maßnahmekatalog mit Streckenstilllegungen vorstellt aber gleichzeitig von der DB fordert, genau eine dieser Strecken, die jetzt vom Hochwasser zerstört wurde wieder zügig in Betrieb zu nehmen, um sie dann im Januar stillzulegen? Was soll die Bahn denn eigentlich davon halten.
Zusammenfassend – nicht der Kreistag, nicht der ZVOE oder der VVO sind im Zugzwang. Der Freistaat Sachsen, die Staatsregierung und nicht zuletzt der Landtag müssen nun handeln.

Gestatten sie mir an dieser Stelle noch einen Veranstaltungshinweis, am 14.September 10.00 Uhr findet im Sächsischen Landtag eine Anhörung zur Finanzierung des ÖPNV in Sachsen statt. Zum Antrag der Koalitionsfraktion aus dem April zum Stand der Finanzierung und den Erfahrungen mit dem ÖPNV-Beirat werden als Sachverständige die Geschäftsführer der Verkehrsverbünde sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände SSG und Landkreistag anwesend sein. Ich lade Sie hiermit alle schon mal herzlich ein, auch den Vorträgen und Stellungnahmen der anderen Verkehrsverbünde zu lauschen.