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28. Juni 2011

Rede im Kreistag zur geplanten Fusion des Orchesters der Landesbühnen Sachsen mit der Neuen Elblandphilharmonie

Kreistag 27.6 2011 TOP 13

Sehr geehrter Herr Landrat,
meine Damen und Herren,

mit dem heute vorliegenden Beschlussantrag soll der Landrat aufgefordert werden, gemeinsam mit seinem wieder genesenen Meißner Kollegen eine tragfähige Lösung zum Zusammenführen der beiden Orchester zu erarbeiten. Eine tragfähige Lösung für unseren Kulturraum – da sind wir uns hier doch alle einig. Nicht aber, wenn das Ergebnis schon feststeht.

Im beschlossenen Doppelhaushaltes des Freistaates Sachsen finden sich im Kapitel 1282 unter dem HH-titel 682 01 die Landesbühnen Sachsen.

Veranschlagt sind die Zuschüsse für die Landesbühnen Sachsen. In 2011 sind dies 8.400,0 und 2012: 8.100,0 T € – die im Vergleich zum letzten DHH fehlenden 4 Mio sind jetzt in der Kulturraumförderung speziell für die Landesbühnen veranschlagt – sie fehlen damit aber der allgemeinen Kulturraumförderung.
Weiter lesen wir: Die Mittel sind unter anderem einzusetzen für die Umstrukturierung und Profilierung der Landesbühnen auf ein das Angebot in den Kulturräumen ergänzendes und auf deren Bedarf angepasstes Spartentheater.
Außerdem ist mit dem Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Weiterentwicklung der Landesbühnen im Kulturraum zu verhandeln.

Folgende Erläuterungen werden für verbindlich erklärt:
1. Die Sächsische Staatsregierung hat die Landesbühnen Sachsen aus ihrer unmittelbaren Trägerschaft zu entlassen.
2. Der Spielbetrieb im Stammhaus Radebeul ist über den 31.08.2011 hinaus nur aufrecht zu erhalten, wenn die Stadt Radebeul bis zum 30.04.2011 rechtsverbindlich erklärt, sich mit jährlich 600.000,00 Euro an den Kosten für den laufenden Betrieb der Landesbühnen Sachsen ab dem 01.01.2012 zu beteiligen. Für das Jahr 2011 wird der Betrag mit 300.000,00 Euro festgelegt.
3. Bis zum Ende des 2. Quartals 2011 ist dem Fachausschuss ein Konzept für die Umstrukturierung und Profilierung der Landesbühnen vorzulegen.

Soweit der HH-Plan des Freistaates.

In seinem Informationsbericht erläutert Landrat Geisler zudem Folgendes:
Gemäß dem Umlaufbeschluss Nr. 04/2011 des Kulturkonventes steht im Jahr 2011 ein Gesamtbudget für den Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Höhe von 5.537.286 Euro zur Verfügung, wovon lediglich Fördermittel in Höhe von 1.734.101 Euro auf die Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entfallen. Somit stehen im Vergleich zum Vorjahr (2010: 2.084.406 Euro) rund 350.305 Euro weniger Fördermittel für die Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Verfügung. Eine weitere Verringerung der Fördermittel konnte abgewandt werden, da seitens des Landrates das Zugeständnis erfolgte, dass zusätzlich zur Kulturumlage für 2011 in Höhe von 1.016.500 Euro aus Landkreismitteln noch ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro in den Kulturraum eingezahlt wird.

Wir haben es nun also mit massiven Verwerfungen in der Kulturlandschaft in allen Kulturräumen zu tun, die durch die Mehrheit im Sächsischen Landtag zu verantworten ist. Die Proteste gegen die Kürzungen und die vom Freistaat gesetzten Rahmenbedingungen kommen dementsprechend auch aus allen Kulturräumen

Der Stadtrat von Leipzig z.B. hat am vergangenen Mittwoch für eine Klage gegen die Änderung des Kulturraumgesetzes in Sachsen und die damit verbundene anteilige Mitfinanzierung der Kulturräume an den Landesbühnen Sachsen gestimmt. Hintergrund ist, dass die Stadt Leipzig seit 2011 jährlich ca. eine Million Euro weniger erhält. Hier bleibt abzuwarten, wie der juristische Streit ausgeht und was er für die Finanzierung der Kulturräume bedeutet.

Die nun angestrebte Fusion der beiden Orchester soll die Schmerzen lindern, die durch die Einschnitte hervorgerufen werden. Das Landratsamt bezieht sich in seiner Vorlage auf den Entwurf einer Rahmenvereinbarung zwischen SMWK, dem Kulturraum und der NOVUM. Ein Entwurf, der kurioser Weise den Kreisräten im Nachbarlandkreis als Anlage zu einer ähnlichen Beschlussvorlage vorliegt, uns aber nur in Form der umfangreichen Begründung zur Kenntnis gegeben wird. Nach den verbindlichen Erläuterungen im besagten Kapitel des DHH hat sich die SR verpflichtet, dem Fachausschuss bis zum Ende des 2. Quartals ein Konzept vorzulegen. Dieses Konzept liegt dem Sächsischen Landtag bislang aber noch nicht vor.
Ein Beschluss des Kreistages, der auf Entwürfen beruht und in vorauseilendem Gehorsam Tatsachen schafft – wenn auch in abgeschwächter Form – wäre vorsichtig gesagt – kontraproduktiv.
Darüber hinaus hat die Deutsche Orchestervereinigung den massiven geplanten Stellenabbau und die damit einhergehenden Einschränkungen der musikalischen Angebote kritisiert. Aber nicht nur aus Berlin kommen kritische Worte – Mitglieder des Orchesters der Landesbühnen und der Personalrat haben sich in den letzten Tagen an uns mit der Befürchtung gewandt, nicht nur die Effizienz sondern die Spielfähigkeit in Qualität und Quantität würden stark eingeschränkt.

Nun verschließen wir ebenso wie die DOV und die Musiker selber nicht die Augen davor, dass es Veränderungen geben muss. Aber wir teilen die Kritik, dass zunächst ein Konzept vorliegen sollte, das die Spielfähigkeit am Theater und in der Fläche gewährleistet, also mindestens 86 Musiker vorsieht, das z.B. auch nicht in die Tarifautonomie eingreift und vor allem, in dem der Freistaat sich nicht seiner Verantwortung entzieht.

Vor dem Hintergrund, dass zunächst der Freistaat Sachsen seine Hausaufgaben erledigen muss und den Signalen aus Meißen, wo ebenso massive Bedenken gegen übereilte und unausgereifte Fusionsverhandlungen bestehen, werden wir den Antrag ablehnen.