Zur Beschluss-Nummer 2011/5/0482
Thema: Integrationskonzept des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Der Kreistag beschließt:
Der Beschlussantrag wird wie folgt ersetzt:
Der Kreistag nimmt das vorgelegte Integrationskonzept des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Kenntnis und beauftragt die Integrationsbeauftrage gemeinsam mit der Verwaltung bis zur Kreistagssitzung am 12. Dezember 2011 ein fachlich konkretisiertes und finanziell untersetztes Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Im ersten Satz des vorliegenden Papiers heißt es „Dieses Integrationskonzept ist eine politische Willensbekundung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.“. In der Folge finden sich dann im Papier auch vor allem eine Situationsanalyse und daraus abgeleitete „Handlungsempfehlungen“. Dies halten wir, als LINKE für zu unkonkret, unplanbar und intransparent. Wir glauben, dass für eine gute Integrationspolitik gerade Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit gegeben sein müssen. Aus dem Grunde soll nun der zweite Schritt erfolgen, bei dem die „Willensbekundung des Landkreises“ in eine Form gegossen werden muss. Wie dem Antragstext zu entnehmen ist, müssen nun aus den „Handlungsempfehlungen“ konkrete „Handlungsabsichten“ formuliert werden, die sowohl fiskalisch, als auch terminlich untersetzt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Meiwald
Fraktionsvorsitzende