zur Beschlussnummer 2011/5/0455
Thema: Grundlagenvereinbarung zur Neuorganisation SGB II
Der Kreistag beschließt in Einzelabstimmung folgende Änderungen in der Grundlagenvereinbarung:
1. § 2 Aufgaben der Gemeinsamen Einrichtung wird wie folgt ergänzt:
(2) Durch Beschluss der Trägerversammlung können, soweit gesetzlich zulässig, nach vorheriger Konsultation des Beirates,
2. § 9 Beirat wird wie folgt ergänzt:
(1) … Die Vertragsparteien werden unter die gem. § 18d S. 3 SGB II zu bestellenden Mitglieder auch dreizehn Mitglieder bestimmen, welche der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge aus seinen Reihen entsendet.
(3) Vor dem Beschluss des Arbeitsmarktprogramms ist der Beirat zu konsultieren und über die beschlossene Finanzplanung in Kenntnis zu setzen.
(4) Der Beirat berät die Gemeinsame Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und – maßnahmen.
(5) Die Arbeit des Beirates ist in der Regel öffentlich.
(6) Die Sitzungen des Beirates finden mindestens vierteljährlich statt.
(7) Weiteres regelt die Geschäftsordnung.
3. § 10 Personal wird wie folgt ergänzt:
(2) Die Trägerversammlung beschließt, nach Konsultation des Beirates, einvernehmlich die Betreuungsschlüssel
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Meiwald
Fraktionsvorsitzende