Der Kreistag möge beschließen:
Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag zur Kreistagssitzung im Dezember 2011 umfänglich über die Auswirkungen des am 1. August 2008 in Kraft getretenen Sächsischen Kreisgebietsneugliederungsgesetzes zu berichten.
Der Bericht soll dabei insbesondere folgendes beinhalten:
- Welche Aufgaben hat der Landkreis im Zuge der Funktionalreform vom Land Sachsen übernommen?
- Wie viel Personal (VzÄ) wechselte dabei vom Freistaat zum Landkreis?
- Wie sind die übernommenen Beschäftigten derzeit eingruppiert, und gibt es bei vergleichbaren oder sogar identischen Tätigkeiten weiterhin unterschiedliche Entlohnungen zwischen früheren Landkreismitarbeitern und ehemaligen Landesbediensteten?
- Wie viele Mitarbeiter (VzÄ) hatten die beiden Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis zusammen vor der Kreisgebietsreform? Wie viele Mitarbeiter (VzÄ) arbeiten derzeit in neugebildeten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?
- Welche finanzielle Unterstützung gab bzw. gibt es seitens des Freistaates Sachsen für die vom Landkreis übernommen Aufgaben, wie lange laufen diese Unterstützungen?
- Welche Einsparungen in welchen Bereichen wurden durch die Kreisfusion bisher erzielt und wie hoch waren diese im einzelnen und insgesamt?
- Welche Synergieeffekte sind durch den Zusammenschluss der beiden ehemals selbstständigen Landkreis entstanden?
- Welche zusätzlichen Kosten sind dem Landkreis aufgrund der Kreisgebietsreform bislang entstanden und werden noch erwartet (z.B. neue Verwaltungsgebäude, neue Technik und Software, höhere Gehaltszahlungen und künftige Beamtenpensionen für ehemalige Landesbedienstete; zusätzliche Fahrtkosten für Mitarbeiter der Verwaltung durch längere Fahrtstrecken im Kreis)?
- Wie hat sich der Freistaat bisher an diesen Zusatzkosten beteiligt, und welche verbindlichen Zusagen gibt es für die Zukunft (z.B. was die Beamtenpensionen anbelangt)?
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Meiwald
Fraktionsvorsitzende