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31. Mai 2010

Antrag zur Aufhebung der Mitwirkungsentzüge an Schulen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der Kreistag möge beschließen:

 

1.      Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass der Mitwirkungsentzug des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bezüglich der Bildung einer neuen 1. Klasse an der Grundschule Struppen für das Schuljahr 2010/11 aufgehoben und die Klassenbildung über eine Ausnahmegenehmigung zugelassen wird.

 

2.      Der Landrat wird aufgefordert, sich gegenüber dem Kultusministerium entsprechend einzusetzen und damit auch die Bemühungen der Gemeinde Struppen für den langfristigen Erhalt ihrer Grundschule zu unterstützen.

 

3.      Der Kreistag plädiert weiterhin dafür, die geplante Schließung der Mittelschule Kreischa zu Beginn des Schuljahres 2010/11 so lange auszusetzen, bis ein aktualisierter Schulnetzplan für den neuen Großkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erarbeitet und beschlossen wurde.

 

Begründung:

 

Es ist zutreffend, dass die Struppener Grundschule in diesem Jahr die geforderte Mindestschülerzahl für die Klassenbildung von 15 Schülern nicht erreicht. Dies hat aber insbesondere auch damit zu tun, dass es aufgrund der Einschulungsuntersuchungen aus gesundheitlichen bzw. entwicklungsbedingten Gründen Zurückstellungen von Kindern gab, die vom Alter her eigentlich für die 1. Klasse vorgesehen waren, nun aber erst im nächsten Jahr eingeschult werden. Angesichts des Umstandes, dass die vorliegenden absehbaren Einschulungs-Zahlen für die Folgejahre nachweisbar immer und zum Teil deutlich über den geforderten 15 Schüler liegen, sollte der Mitwirkungsentzug durch das Kultusministerium sofort aufgehoben und die Klassenbildung zugelassen werden, auch um zu dokumentieren, dass der Schulstandort  längerfristig eine Perspektive hat. Denn die Erfahrungen der letzten Jahre haben leider gezeigt, dass die Nicht-Genehmigung der Bildung einer Eingangsklasse oft der Anfang vom Ende der gesamten Schule war. Gerade in unserem Landkreis brauchen wir aber unbedingt auch im ländlichen Raum eine wohnortnahe Möglichkeit zum Schulbesuch. Deshalb sollte im vorliegenden Fall die im Schulgesetz ausdrücklich vorgesehene Ausnahmeregelung zu Anwendung kommen, wie dies zurückliegend bereits in einer Reihe von Schulen in Sachsen praktiziert worden ist. 

Angesichts der aktuellen Anmeldezahlen muss aus unserer Sicht auch die Entscheidung zur Schließung der Mittelschule in Kreischa noch einmal gründlich geprüft werden.


Sascha Wagener

Fraktionsvorsitzender