Antrag der Fraktion DIE LINKE

Thema: Evaluierung der Kreisgebiets – und Funktionalreform von 2008     

Vorwort:

Bereits im Jahr 2011 stellte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag welcher sich mit der Evaluierung der Kreisgebiets – und Funktionalreform von 2008 befasste. In der Informationsvorlage wurden die Fragen nur stichpunktartig beantwortet. Zum damaligen Zeitpunkt verständigte sich die Fraktion mit dem Landrat, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Antrag zum Thema gestellt wird.

Beim vorliegenden Antrag geht die Fraktion DIE LINKE daher auf einige Aussagen in der Vorlage 2011/5/0532, sowie auf die Aussagen im schriftlichen Informationsbericht des Landrates vom 26. März 2012 ein.


Der Kreistag möge beschließen:


Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag zur Kreistagssitzung im April 2014 umfassend über die Auswirkungen der am 1. August 2008 in Kraft getretenen Verwaltungsreformgesetzen (Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz, Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz) zu berichten und über deren Folgen zu informieren.


Der Bericht soll dabei insbesondere folgendes beinhalten:


Schwerpunkt Personal:

-     Wie viel Personal (VzÄ) wechselte dabei vom Freistaat zum Landkreis?

-     Wie sind die übernommenen Beschäftigten derzeit eingruppiert, und gibt es bei vergleichbaren oder sogar identischen Tätigkeiten weiterhin unterschiedliche Entlohnungen       zwischen früheren Landkreismitarbeitern und ehemaligen Landesbediensteten?

-     Wie viele Mitarbeiter (VzÄ) hatten die beiden Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis zusammen vor der Kreisgebietsreform?

-     Wie viele Mitarbeiter (VzÄ) arbeiten derzeit in neugebildeten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge? Bitte nach Soll VzÄ und Ist VzÄ und den einzelnen Jahren und
      Fachbereichen aufschlüsseln.

-     In der Vorlage 2011/5/0532 auf Seite 2 wird von einer Reduzierung der Mitarbeiterzahl im Jahr 2012 um 11,3 % gesprochen. Wie setzt sich die Reduzierung im Jahr 2013
      fort?

-     Befindet sich der Landkreis damit auf dem im Sächsischen Mehrbelastungsausgleichsgesetz 2008 angelegten Konsolidierungspfad? Wenn nein, welche Differenz besteht?

-     Wie ist diese Personalreduzierung im Zusammenhang mit der im schriftlichen Informationsbericht des Landrates vom 26. März 2012 auf Seite 27 getroffenen Aussage,
      unter 6. „... Gleichzeitig entstanden andere Wegebeziehungen und ein geänderter, erweiterter Aufgabenbestand.“ zu verstehen?

-     Kann die Verwaltung mit dem aktuellen Personalbestand die übernommenen und gesetzlich Vorgeschriebenen Aufgaben noch vollumfänglich und zeitnah erledigen?

-     Wie hoch war der Krankenstand seit 2008? Bitte nach den einzelnen Jahren und Fachbereichen aufschlüsseln.

-     In welchen Bereichen der Verwaltung besteht zurzeit erhöhter Personalbedarf? Was sind die Ursachen hierfür? Welche Maßnahmen wurden ergriffen um diesem       entgegenzuwirken?

Schwerpunkt Bürgernähe

-     Wie werden die Bürgerbüros von den Einwohnern angenommen?

-     Welche Bürgeranliegen können Online beantragt werden?

-     Gibt es in Städten und Gemeinden (ohne Bürgerbürostandort)  Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Verwaltungen und welche Aufgaben werden durch diese für den       Landkreis übernommen?

-     Wie kommt der Bürgerkoffer bei den Menschen an? Und welche Erfahrungen machen die Mitarbeiter mit diesem?

Schwerpunkt Finanzen

-     Welche finanzielle Unterstützung gab bzw. gibt es seitens des Freistaates Sachsen für die vom Landkreis übernommen Aufgaben, wie lange laufen diese Unterstützungen?

-     Welche Einsparungen in welchen Bereichen wurden durch die Kreisfusion bisher erzielt und wie hoch waren diese im Einzelnen und insgesamt?

-     Welche Synergieeffekte sind durch den Zusammenschluss der beiden ehemals selbstständigen Landkreise entstanden?

-     Welche zusätzlichen Kosten sind dem Landkreis aufgrund der Verwaltungsreform bislang entstanden und werden noch erwartet (z.B. neue Verwaltungsgebäude, neue Technik und       Software, höhere Gehaltszahlungen und künftige Beamtenversorgung für ehemalige Landesbedienstete; zusätzliche Fahrtkosten für Mitarbeiter der Verwaltung durch längere       Fahrtstrecken im Kreis)?  Bitte Aufschlüsseln.

-     Wie hat sich der Freistaat bisher an diesen Zusatzkosten beteiligt, und welche verbindlichen Zusagen gibt es für die Zukunft (z.B. zur  Beamtenbesoldung und -      versorgung)?

-     Hat sich die Finanzielle Situation des Landkreises durch die Kreisgebiets- und Funktionalreform verbessert?

-     Wie hoch ist der Finanzbedarf des Landkreises um seine gesetzlichen Pflichtaufgaben zu erfüllen?

-     Wird  dieser der Freistaat Sachsen diesem Bedarf im Rahmen seiner jährlichen Zuschüsse gerecht?

-     In den letzten Jahren ist der Finanzbedarf bei gesetzlichen Pflichtaufgaben deutlich angestiegen.

      Wie entwickelt sich der Zuschussbedarf im Einzelnen bei:

    Kosten nach Asylbewerberleistungsgesetz
    Erstattungen für die Lernmittelfreiheit
    Kosten der Jugendhilfe laut SGB VIII
    Kosten der Unterkunft laut SGB II und SGB XII
    Kosten für Schülerbeförderung
    Straßenunterhaltung und Winterdienst

-     Welchen Änderungsbedarf am derzeitigen System des interkommunalen Finanzausgleiches (SächsFAG)  wird aus Landkreisebene gesehen?

Gesamtbewertung:

-    Wie fällt die Gesamtbewertung der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform 2008 hinsichtlich der monetären Auswirkungen und Aussichten auf den Landkreis sowie die                Qualität der Aufgabenerfüllung aus?

-    Sieht der Landkreis 5 Jahre nach der Kreisgebiets- und Funktionalreform seine Erwartungen an die Reform erfüllt und die kommunale Selbstverwaltung entsprechend Art 28 GG      vollumfänglich gewährleistet?


Mit freundlichen Grüßen


Verena Meiwald
Fraktionsvorsitzende