Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Bildung eines Petitionsausschusses

Beschlussnummer:2014/6/0005

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion DIE LINKE stellt folgenden Antrag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 1 Punkt 11. wird gestrichen

In § 7 Abs.1 der Hauptsatzung wird folgende Ergänzung eingefügt:

„ und der Petitionsausschuss“

In §7 Abs.2 wird folgende Ergänzung eingefügt:

„ und dem Petitionsausschuss“

In § 8 der Hauptsatzung wird folgender zusätzlicher Absatz 2 eingefügt:

„(2) Der Petitionsausschuss ist zuständig für die Bearbeitung von Petitionen, welche in die Zuständigkeit des Kreistages Sächsische Schweiz – Osterzgebirge fallen. (§11 SächsLKrO) Er prüft deren fachliche Grundlage und Realisierbarkeit. Der Petitionsausschuss ist berechtigt, Einreicherinnen von Petitionen, Auskunftspersonen und Sachverständige anzuhören. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Petitionsausschuss.

Nach der Vorberatung werden die Petitionen mit einer entsprechenden Abstimmungsempfehlung und den erforderlichen Hintergrundinformationen dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.“

Begründung: Zur Bearbeitung und Vorberatung der Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern wird ein Petitionsausschuss gebildet. Der Petitionsausschuss soll beratend sein und – angelehnt an den Bildungsausschuss – elf Mitglieder haben. Damit würde die Möglichkeit bestehen, Petitionen fachlich fundiert und vor allem ausführlicher vorzuberaten. Nach dieser Beratung sind die Petitionen mit einer entsprechenden Handlungsempfehlung dem Kreistag vorzulegen. Das Maß für die Einrichtung eines Petitionsausschusses kann nicht die Zahl bisher eingegangener Petitionen sein, sondern das Ziel der Schaffung einer institutionellen Ansprechmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. 

 

Verena Meiwald

 

Fraktionsvorsitzende