Antrag der Fraktion DIE LINKE

Thema: Medizinische Versorgung für Asylbewerberinnen verbessern-Krankenkassenversichertenkarte für AsylbewerberInnen einführen

Der Kreistag möge beschließen:

Die Landrat wird beauftragt, sich für eine verbesserte und vereinfachte gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden einzusetzen und ein Projekt zu initiieren, welches beinhaltet, Krankenkassenversichertenkarten an Asylbewerberinnen im Landkreis Sächsischer Schweiz - Osterzgebirge auszuhändigen. Hierfür wird der Landrat beauftragt, sich unverzüglich mit Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung oder weiteren zuständigen Institutionen in Verbindung zu setzen, um einen Vertrag gemäß § 264 Abs. 1, 2 SGB V vorzubereiten und abzuschließen.

Der Vertrag dient der Übernahme der Kosten von Krankenbehandlung von Leistungsberechtigten nach §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die gegenüber dem Landkreis Sächsische Schweiz - Ostergebirge Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt bzw. sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach §§ 4 und 6 AsylbLG haben.

Begründung:

Ziel eines solchen Vertrages ist es, allen Leistungsempfängerinnen nach dem AsylbLG eine Krankenversicherungskarte zur Verfügung zu stellen. Damit wird gewährleistet, dass im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch medizinische Hilfe geleistet werden kann.

Bisher erhalten Asylsuchende mit Anspruch auf Leistungen nach § 4 AsylbLG (oder hilfsweise § 6 AsylbLG) keine Krankenversicherungschipkarte sondern müssen vor jedem Arztbesuch das zuständige Sozialamt kontaktieren und einen Behandlungsschein beantragen, welcher amtlich ausgestellt werden muss. Dies gilt auch für etwaige Weiterbehandlungen durch Fachärztinnen.

Diese Praxis bedeutet umfangreiche bürokratische Hürden und verzögert und erschwert die medizinische Versorgung. Dadurch kann es bei den Betroffenen zur Chronifizierung von Krankheiten kommen. Darüber hinaus bringt die aus der Behandlungsverzögerung resultierende Inanspruchnahme medizinischer Notfalldienste zusätzliche Kosten mit sich. Da die Abrechnungspraxis der Ärztinnen mittlerweile flächendeckend elektronisch funktioniert, wird den Medizinerinnen bei der Behandlung von Asylsuchenden ein zusätzlicher unnötiger Verwaltungsaufwand zugemutet. Die AG Asyl im Freistaat Sachsen hat daher in ihrer Sitzung 12.01.2015 dieses Vorhaben überwiegend positiv beurteilt.

Auch in unserem Landkreis wäre die Einführung von Krankenversicherungskarten für Asylsuchende sinnvoll, befristet auf die Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Asylsuchende erhielten dadurch eine schnellere medizinische Behandlung, der bürokratische Mehraufwand und die damit verbundenen Kosten könnten erheblich gesenkt werden. Insgesamt könnte die medizinische Versorgung von Asylsuchenden erleichtert werden.

Die Einführung der Krankenversicherungskarten für Asylsuchende brächten somit für alle beteiligten Akteurinnen (Asylsuchende, Medizinerinnen, Verwaltungsmitarbeiterinnen) Vorteile.

 

Verena Meiwald

Fraktionsvorsitzende