Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE

Zur Beschluss-Nummer 2015/6/0145-2                                   

Thema:         Mittelbereitstellung zur Unterbringung von Asylbewerbern

Der Kreistag beschließt:

Der Beschlussantrag wird wie folgt ergänzt:

3.  Der Kreistag schließt sich der Forderung des Sächsischen Landkreistages an, die Unterbringungspauschalen für Flüchtlinge gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SächsFlüAG in regelmäßigen Abständen zeitnah einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

 

4. Der Landrat wird beauftragt, sich in den ihm zugänglichen Gremien für eine Anpassung der Unterbringungspauschalen, mit dem Ziel diese spätestens im Zuge des nächsten Doppelhaushaltes des Freistaates Sachsen anzupassen, einzusetzen.

 

 

Begründung:

Erfolgt mündlich

 

Mit freundlichen Grüßen


Verena Meiwald
Fraktionsvorsitzende