Anfrage zum Bildungs- und Teilhabepaket

Marco Mätze

Sehr geehrter Herr Landrat,


Anfang April 2016 zogen der Paritätische Gesamtverband und der Deutsche Kinderschutzbund anlässlich 5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket Bilanz. Ich möchte dies zum Anlass nehmen um Bilanz für den Landkreis zu ziehen und bitte hierzu insbesondere um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1.    Welche Zahl an potentiell anspruchsberechtigten Kindern kann Leistungen des BuT beantragen? Bitte einzeln nach Jahren (2011 – 2015) aufschlüsseln.

4.    Welche Zahl an gestellten Anträgen lagen der Kreisverwaltung in den Jahren 2011 bis 2015, differenziert nach den sechs Leistungsarten   

a) für Leistungsberechtigte nach dem SGB II;
b) für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und
c) für Leistungsberechtigte auf Wohngeld/Kinderzuschlag vor?

5.    Wie ist der Bearbeitungsdauer der Anträge durchschnittlich
a)    für Leistungsberechtigte nach dem SGB II;                    
b)    für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und                          
c)    für Leistungsberechtigte auf Wohngeld/Kinderzuschlag?  

6.    Welche Zahl an Ablehnungen steht dem Antragsvolumen gegenüber (bitte aufgeschlüsselt nach beantragten Leistungen)?

7.    Welche hauptsächlichen Gründe führten zu Ablehnungen?  

8.    In welcher Höhe sind der Verwaltung Kosten für die Bearbeitung der Anträge zum BuT in den Jahren 2011 bis 2015 entstanden?

9.    Sind aus Sicht der Landkreisverwaltung die Leistungen für die Antragsberechtigtenin den einzelnen Leistungsarten ausreichend? Wenn nein, wie hoch ist der tatsächliche Bedarf aus Sicht der Landkreisverwaltung?

10. Welches Fazit zieht die Landkreisverwaltung nach 5 Jahren Bildungs- und Teilhabepaket?

Mit freundlichen Grüßen

Marco Mätze


Hier finden Sie die Antwort des Landrates